Rechtsprechung
   BSG, 06.05.2011 - B 8 AY 2/11 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41435
BSG, 06.05.2011 - B 8 AY 2/11 R (https://dejure.org/2011,41435)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2011 - B 8 AY 2/11 R (https://dejure.org/2011,41435)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - B 8 AY 2/11 R (https://dejure.org/2011,41435)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41435) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.11.2008 - B 8 SO 45/08 B
    Auszug aus BSG, 06.05.2011 - B 8 AY 2/11 R
    Dem Erklärungserfordernis ist daher nur dann Genüge getan, wenn (ggf unter Vorlage entsprechender Belege) alle Erklärungen abgegeben werden, die von dem Antragsteller in dem Vordruck gefordert werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 4 S 8; BSG, Beschluss vom 10.11.2008 - B 8 SO 45/08 B).
  • BSG, 12.10.1984 - 7 BAr 91/84

    Prozeßkostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Sozialhilfe - Ablauf der

    Auszug aus BSG, 06.05.2011 - B 8 AY 2/11 R
    Dem Erklärungserfordernis ist daher nur dann Genüge getan, wenn (ggf unter Vorlage entsprechender Belege) alle Erklärungen abgegeben werden, die von dem Antragsteller in dem Vordruck gefordert werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 4 S 8; BSG, Beschluss vom 10.11.2008 - B 8 SO 45/08 B).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 06.05.2011 - B 8 AY 2/11 R
    Voraussetzung der Gewährung von Prozesskostenhilfe und der damit verbundenen Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Erklärung in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz , § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ), dh mit dem durch die Prozesskostenhilfevordruckverordnung vom 17.10.1994 (BGBl I 3001) eingeführten Vordruck, bis zum Ablauf der Revisionsfrist eingereicht werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH, VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht